SANITÄREN HUNDEZWINGER UND TIERHEIM SILL

Der Hundezwinger Sill des Südtiroler Gesundheitsbetriebes ist die einzige Struktur des Landes, die befugt ist, herrenlose, bzw. streunende Hunde aufzunehmen. Das Tierheim Sill erfüllt die Aufgaben sowohl eines sanitären Hundezwingers, als auch jene eines Tierheims.

Die zentrale Funktion des Hundezwingers ist, das Wohlbefinden der aufgenommenen Tiere durch das genaue Beachten der hygienischen Vorschriften  und durch eine angemessene psychische Betreuung der Tiere zu schützen. Dazu kommt dann eine weitere Funktion, nämlich die der Vorbeugung, der Erkrankungen, welche durch Heimtiere auf den Menschen übertragbar sind, einschließlich tierbedingter Verletzungen (z.B. Hundebisse).   

Die derzeitige Entwicklung der gesamtstaatlichen/Landes- und europäischen Gesetzgebung zum Tierschutz hebt das Wohlbefinden der Tiere hervor und verbindet es mit der Erziehung zur angemessenen Mensch-Tier Beziehung (siehe Gesetz 281/91 Rahmengesetz in Sachen Heimtiere und Vorbeugung des Streunens, durch das L.G. 9/2000 i.g.F. und die Durchführungsverordnung D.P.P. 11 Juli 2005, Nr. 31 übernommen, EU Aktionsplan für den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere 2006-2010 und Europäische Strategie 2011-2015).